Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 11 UF 184/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ermessensausübung bei einer Kostenentscheidung in Unterhaltssachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1578b Abs 1 S 1 BGB, § 1578b Abs 2 S 1 BGB, § 243 S 2 Nr 1 FamFG
Nachehelichenunterhalt: Ermessensausübung für eine Kostenentscheidung bei Befristung oder Herabsetzung des Anspruchs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 243
Kostenentscheidung im Unterhaltsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ermessensausübung bei einer Kostenentscheidung in Unterhaltssachen
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Gmünd - 9 F 148/11
- OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 11 UF 184/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 2007
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 11 UF 184/12
Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Vergleich richtet sich die gerichtliche Kostenentscheidung ausschließlich nach § 243 FamFG, da die Sondervorschrift des § 98 ZPO in familienrechtlichen Verfahren keine Anwendung findet (BGH FamRZ 2011, 1933). - OLG Schleswig, 09.05.2012 - 10 UF 247/11
Ausgleich ehebedingter Nachteile bei der Bemessung des Unterhalts
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 11 UF 184/12
So hat das OLG Schleswig (NJW 2012, 3655) in einem Fall, in welchem die Höhe des Unterhalts nicht mehr im Streit war, das Begehren des Pflichtigen auf Befristung in gleicher Höhe bewertet wie das Begehren der Berechtigten, einen über die Dauer von noch 5 weiteren Jahren hinaus zugesprochenen Unterhalt zu erhalten.
- OLG Hamm, 08.08.2013 - 6 UF 25/13
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Bestehen von Unterhaltspflichten …
Soweit der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt betroffen ist, kann dieser Umstand nach § 243 FamFG über das dem Senat zustehende billige Ermessen berücksichtigt werden (vgl. OLG Stuttgart FamFR 2013, 158).